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   VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295   

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VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295 (https://dejure.org/2005,26564)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2005 - 23 BV 04.2295 (https://dejure.org/2005,26564)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2005 - 23 BV 04.2295 (https://dejure.org/2005,26564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen für Entwässerungsanlagen; Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung; Zulässigkeit der Beitragserhebung bei Nebengebäuden für Geschosse mit Schmutzwasserableitung; Nichtigkeit der Beitragssatzung mangels ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Soweit vertreten wird, dass der Gleichheitssatz es gebieten könnte, die Eigentümer solcher Grundstücke, die in besonders abwasserintensiver Weise genutzt werden, mit höheren Beiträgen zu belasten, wenn die ihretwegen erforderlich gewordene größere Dimensionierung und bessere Ausstattung der Kläranlage auch tatsächlich beitragsfähige Mehrkosten verursacht hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12. November 2009 - 2 S 434/07 - vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 16. März 2005 - 23 BV 04.2295 - VG Würzburg, Urt. v. 9. Mai 2012 - W 2 K 11.1038 -, jeweils zit. nach JURIS), folgt der Senat dem nicht (noch offen gelassen in OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. März 2011, a.a.O.).
  • VG Würzburg, 09.05.2012 - W 2 K 11.1038

    Beitragsmaßstab Grundstücksfläche und Geschoßfläche der vorhandenen Gebäude

    Die Entstehung von Herstellungsbeiträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG setzt wiederum, neben dem Erschlossensein des herangezogenen Grundstücks durch eine insgesamt betriebsfertige Einrichtung, zwingend das Vorhandensein einer gültigen Abgabesatzung voraus (BayVGH v. 16.03.2005 Az. 23 BV 04.2295 ; Ecker, Kommunalabgaben in Bayern, Nrn. 4.1.3.9, 4.2.3.2 und 4.2.4).

    Dies ist nicht zu beanstanden, denn dieser kombinierte Beitragsmaßstab ist nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts wie auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. v. 16.03.2005 Az. 23 BV 04.2295 ) zur sachgerechten Abgeltung des aus der Anschlussmöglichkeit erwachsenden Vorteils geeignet.

    Allerdings ist es hierbei grundsätzlich erforderlich, dass im Rahmen einer Globalkalkulation alle beitragsfähigen Aufwendungen für die Errichtung der Anlage (hier der Verbesserungsmaßnahme Neubau der Kläranlage) unterschiedslos auf alle Beitragsgrößen (hier also die Grundstücksflächen und die vorhandenen Geschossflächen) im gesamten Einrichtungsgebiet umzulegen sind, soweit diese Grundstücke bereits angeschlossen oder zumindest beitragspflichtig sind (BayVGH v. 16.03.2005 a.a.O.).

    Befindet sich im Einrichtungsgebiet ein solcher Abwasserlieferant, der an Reinigungskapazitäten unverhältnismäßig mehr als die übrigen Anschließer benötigt, ist sicherzustellen, dass dieser abwasserintensive Betrieb mit einem Anteil am Herstellungsaufwand entsprechend seinem Vorteil erfasst wird (BayVGH v. 16.03.2005 a.a.O.).

    Denn auf der Grundlage der o.g. Rechtsprechung (BayVGH v. 22.10.1998 Az. 23 B 964172 ; vom 16.03.2005 a.a.O.) ist sicherzustellen, dass dieser abwasserintensive Betrieb mit einem Anteil am Herstellungsaufwand entsprechend seinem Vorteil erfasst wird.

    Hierfür hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verschiedene Vorgehensweisen als möglich angesehen, so z.B. auch eine besondere Vereinbarung mit dem Eigentümer des abwasserintensiven Grundstücks (BayVGH v. 16.03.2005 a.a.O.).

    Ob und in welchem Umfang es der Beklagten gelingen wird, den auf die Rastanlage entfallenden Aufwandsanteil über eine Sondervereinbarung nach § 7 EWS zu realisieren, bleibt für die Gültigkeit der Satzung ohne Einfluss (BayVGH v. 16.03.2005 a.a.O.).

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 16.03.2005 a.a.O) kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Vorgehen der Beklagten um eine abschnittsweise Abrechnung handelt.

  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Aufgetretene Fehler im Rechenwerk oder in den Prognoseansätzen einer Globalberechnung, die sich auf den Beitragssatz im Ergebnis nicht erheblich auswirken, können daher ebenso wie eine zuvor fehlende Kalkulation auch ohne ausdrückliche Billigung des Satzungsgebers durch eine von der Verwaltung nachgeschobene oder nachträglich korrigierte Neuberechnung behoben werden (hierzu bereits die entsprechenden Ausführungen des Senats zur Ergebniskontrolle im Gebührenrecht, Urteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - a. a. O.; ebenso BayVGH, Urteil vom 16.03.2005 - 23 BV 04.2295 - BayVBl. 2006, 109; HessVGH, Urteil vom 27.05.1987 - 5 UE 245/85 - ESVGH 37, 241; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30.10.1997 - 12 A 11984/96 - KStZ 1998, 71; OVG NW , Urteil vom 07.09.1993 - 2 A 169/91 - StuGR 1994, 57).
  • VG Ansbach, 01.04.2014 - AN 1 K 12.01430

    Anrechnung früher erbrachter Beitragsleistungen bei erstmals gültigem

    Zu Recht ist der Beklagte davon ausgegangen, dass erst mit Inkrafttreten der Entwässerungssatzung des Beklagten und der dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung vom 23. November 2011 erstmals wirksam eine Beitragspflicht begründet wurde mit der Folge, dass - mangels einer Übergangsregelung in der Satzung - früher geleistete Beitragszahlungen (grundstücks-, nicht personenbezogen) auf den sich satzungsgemäß ergebenden Herstellungsbeitrag anzurechnen sind (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2011, 20 ZB 11.220; B.v. 2.8.2005, 23 ZB 05.349, GK 2006/63; U.v. 16.3.2005, 23 BV 04.2295, BayVBl 2006, 108 ff. = GK 2005/188; B.v. 20.12.2004, 23 CS 04.3051; U.v. 15.5.2003, 23 B 02.3261, BayVBl 2004, 144 ff. = GK 2004/26; B.v. 5.12.2001, 23 ZS 01.2926; B.v. 9.10.2001, 23 CS 01.985; U.v. 1.12.1997, 23 B 96.851, BayVBl 1998, 214 f. = GK 1998/126).

    Die VBS-EWS/S 1992 ist bereits deshalb nichtig, weil es insoweit an einer erforderlichen wirksamen Herstellungsbeitragssatzung fehlt; ein Verbesserungsbeitrag kann nur erhoben werden, wenn zuvor auf der Grundlage einer wirksamen Herstellungsbeitragssatzung Herstellungsbeiträge erhoben werden konnten (vgl. BayVGH, U.v. 16.11.2006, 23 BV 06.2403; B.v. 6.3.2006, 23 B 05.1848; U.v. 16.3.2005, 23 BV 04.2295, BayVBl 2006, 108 ff. = GK 2005/188; B.v. 13.2.2003, 23 CS 03.86 u.a.; B.v. 9.10.2001, 23 CS 01.985, BayVBl 2002, 86 f.).

    Eine nähere Überprüfung der Globalkalkulation (vgl. BayVGH, U.v. 16.3.2005, 23 BV 04.2295, a.a.O.; U.v. 23.11.2004, 23 N 04.1292; B.v. 9.10.2001, 23 CS 01.985, BayVBl. 2002, 86) des Beklagten im Wege der Amtsermittlung (§ 86 VwGO) ist nicht veranlasst.

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024

    Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September

    Der Abgabeberechtigte hat jedoch die bisherigen Zahlungen als Vorleistungen in der tatsächlich erbrachten Höhe anzurechnen (st.Rspr., vgl. BayVGH vom 6.3.2005 Az. 23 BV 04.2295; vom 20.12.2004 Az 23 CS 04.3051; vom 15.5.2003 BayVBl 2004, 144).
  • VG Ansbach, 26.09.2006 - AN 1 K 06.2883

    Rechtsgrundlagen für die Heranziehung und Bemessung des Beitrags eines

    Die Nichtigkeit des § 5 Abs. 2 BGS/WAS führt zur Gesamtnichtigkeit des Beitragsteils der Satzung vom 11. November 1985 (vgl. BayVGH vom 16.3.2005 -23 BV 04.2295, vom 6.9.2005 -23 CS 05.2024, vom 16.2.2006 -23 CS 06.135 und vom 3.4.2006 -23 B 05.3313).

    Er hat jedoch übersehen, dass im Falle der Nichtigkeit des Beitragsteils einer Satzung der Neuerlass der Satzung oder zumindest des kompletten Beitragsteils der Satzung erforderlich ist (BayVGH vom 16.3.2005 - 23 BV 04.2295, vom 20.12.2004 - 23 CS 04.3051 und vom 19.2.2003 - 23 B 02.1109, BayVBl 2003, 435 = GK 2003 Nr. 252).

    Die Entstehung von Herstellungsbeiträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG setzt neben dem Erschlossensein des herangezogenen Grundstücks durch eine insgesamt betriebsfertige Einrichtung zwingend das Vorhandensein einer gültigen Abgabesatzung voraus (st.Rspr., vgl. BayVGH vom 16.3.2005 -23 BV 04.2295; Ecker, Kommunalabgaben in Bayern, Nrn. 4.1.3.9, 4.2.3.2 und 4.2.4; Wuttig/Hürholz/Thimet/Nöth, Gemeindliches Satzungsrecht, Teil III Frage 10 Nrn. 1.2, 2 und 3; Schieder/Happ, KAG, RdNrn. 52 und 55 zu Art. 5).

  • VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 15.200

    Beitragssatzung, Wasserversorgung, Verbesserungsbeitrag, Kommunalabgabe,

    1.1 Der Verbesserungsbeitrag beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung und stellt die Differenz zwischen dem von den Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung einer solchen öffentlichen Einrichtung und dem von Neuanschließern zu fordernden erhöhten Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte, mittlerweile verbesserte Anlage dar (BayVGH, U. v. 16.3.2005 - 23 BV 04.2295 - GK 2005, Rn. 188).

    Dies erfordert insbesondere das Vorliegen von gültigem Herstellungsbeitragsrecht (BayVGH, B. v. 11.5.2005 - 23 ZB 04.3348 - BeckRS 2005, 39605; U. v. 16.3.2005 - 23 BV 04.2295 - GK 2005, Rn. 188).

  • VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11

    Geeignetheitsbestätigung

    Das zeigt sich auch darin, dass die Verwaltungsgerichte grundsätzlich zu kontrollieren haben, ob das materielle Recht die getroffene Regelung trägt oder nicht, wozu auch die Prüfung gehört, ob die angegriffene Regelung kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. nur BVerwG, U. v. 31.03.2010 - 8 C 12.09 -, GewArch 2010, 302, 303; U. v. 30.06.1989 - 4 C 40.88 -, BVerwGE 82, 185, 188; Bayer. VGH, U. v. 16.03.2005 - 23 BV 04.2295 -, BayVBl. 2006, 108, 110; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., Rdnr. 47 zu § 45; Maurer, Allg.
  • VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 K 09.02450

    Ertüchtigung einer bestehenden Kläranlage als beitragspflichtige

    Ein Verbesserungsbeitrag stellt die Differenz zwischen dem von Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Wasserversorgungs- oder Entwässerungsanlage und dem von Neuanschließern zu fordernden Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte, mittlerweile verbesserte Anlage dar (BayVGH, Urteil vom 16.11.2006 - 23 BV 06.2403; Urteil vom 16.3.2005 - 23 BV 04.2295; Beschluss vom 9.10.2001 - 23 CS 01.985).

    An dieser Rechtsprechung und die in diesem Zusammenhang gemachten Aussagen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich festgehalten (Urteil vom 15.5.2001 - 23 B 00.1904, GK 2002/64; Urteil vom 16.3.2005 - 23 BV 04.2295, BayVBl 2006, 108.).

  • VG Augsburg, 29.03.2017 - Au 6 K 16.1683

    Heranziehung zu Verbesserungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung

    Entgegen der Auffassung der Klägerin wird nicht rechtswidrig in einen abgeschlossenen Sachverhalt eingegriffen, da - wie dargelegt - ohne rechtsgültige Beitragssatzung keine Beitragsschuld entstehen kann (vgl. BayVGH, U.v. 16.3.2005 - 23 BV 04.2295 - BayVBl 2006, 108) und die Ersetzung nichtigen Satzungsrechts nicht gegen das Gebot des Vertrauensschutzes verstößt.

    Für die Kalkulation der Beiträge gelten folgende Grundsätze (BayVGH, U.v. 16.3.2005 - 23 BV 04.2295 - BayVBl. 2006, 108 ff. juris Rn. 43 m.w.N.): Beitragssätze für die Herstellungsbeiträge leitungsgebundener Einrichtungen sind grundsätzlich mit Hilfe einer sogenannten Globalberechnung (Globalkalkulation) zu ermitteln, deren Wesen darin besteht, alle beitragsfähigen Aufwendungen für die Errichtung aller (Teil-)Anlagen, einschließlich der nach bestehenden Planungsabsichten in absehbarer Zeit für die Erschließung weiterer Gebiete voraussichtlich zu erwartenden Kosten, unterschiedslos auf alle Beitragsgrößen - hier die Grundstücksflächen und die vorhandenen Geschossflächen - im gesamten Einrichtungsgebiet umzulegen, soweit diese Grundstücke bereits angeschlossen oder zumindest beitragspflichtig sind oder nach den Planungen in absehbarer Zeit voraussichtlich beitragspflichtig werden.

  • VG München, 08.05.2008 - M 10 K 07.6098

    Geschossflächenbeitrag; Luftraum

  • VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 14.01740

    Abwasserbeseitigung, Herstellungsbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Verjährungsfrist,

  • VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 13.424

    Beitragssatzung, Entwässerung, Vorauszahlung, Anschlussbedarf, Kommunalabgabe,

  • VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 1 K 08.02095

    Vorausleistung Verbesserungsbeitrag; Artzuschlag für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des

  • VG Würzburg, 31.08.2016 - W 2 K 14.1107

    Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung

  • VG Würzburg, 24.06.2015 - W 2 K 13.888

    Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Kläranlage der Gemeinde

  • VG Bayreuth, 18.02.2015 - B 4 K 13.237

    Keine Anforderung von Vorauszahlungen auf den Verbesserungsbeitrag, wenn erstmals

  • VG Augsburg, 16.06.2009 - Au 1 K 08.1792

    Rechtswidrigkeit eines Vorausleistungsbescheids für den Verbesserungsbeitrag

  • VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.214

    Rechtmäßige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine öffentliche

  • VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 18.02409

    Nichtigkeit einer herangezogenen Verbesserungsbeitragssatzung

  • VG Bayreuth, 18.02.2015 - B 4 K 14.435

    Keine Anforderung von Vorauszahlungen auf den Verbesserungsbeitrag, wenn erstmals

  • VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.213

    Zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine kommunale

  • VG Würzburg, 31.08.2016 - W 2 K 14.1106

    Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung

  • VG Augsburg, 28.06.2017 - Au 6 K 16.1240

    Heranziehung zur Zahlung von Herstellungsbeiträgen

  • VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 67/11

    Gründung eines Zweckverbands vor der Gründungssatzung; Beitragserhebung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09

    Herstellungsbeitrag für eine zentrale öffentliche

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2108

    Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September

  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898

    Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

  • VG Ansbach, 07.05.2009 - AN 1 S 09.00589

    Nacherhebung bei Geschossflächenmehrung, Zulassung eines Carports in den

  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84

    Rückwirkendes Inkrafttreten; echte und unechte Rückwirkung; Jahresaufwandsteuer;

  • VG Ansbach, 25.03.2008 - AN 1 K 07.00626

    Nichtigkeit einer Beitragssatzung wegen unzulässiger Kostenüberdeckung

  • VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2858

    Herstellungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung; keine

  • VG Bayreuth, 17.09.2014 - B 4 K 12.998

    Vorauszahlung auf Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.899

    Festsetzung eines Verbesserungsbeitrags für die Wasserversorgungseinrichtung

  • VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 16.743

    Beitragsrechtliche Abgrenzung der Erneuerung einer Wasserleitung von einer

  • VG Regensburg, 23.05.2012 - RN 3 K 12.00646

    Anschluss einer selbständigen Ortsteilanlage an eine zentrale Anlage als

  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.761

    Festsetzung eines Vorausleistungsbeitrags für die Verbesserung und Erneuerung der

  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.900

    Verbesserungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung

  • VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.2190

    Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Jahrespauschalkurbeitrags

  • VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 20.942

    Vorauszahlung auf Verbesserungsbeitrag, Verbesserungsmaßnahme, Wasserversorgung,

  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.901

    Zu den Voraussetzungen für die Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für die

  • VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 16.742

    Vorläufiger Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

  • VG Bayreuth, 09.03.2016 - B 4 K 14.175

    Unzulässige Regelung von geschossabhängigen Verbesserungsbeiträgen für

  • VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.719

    Rechtswidrigkeit eines Kurbeitragsbescheides wegen fehlender Gleichstellung von

  • VG München, 19.03.2009 - M 10 K 08.1509

    BGB-Gesellschaft als Beitragspflichtige für Fremdenverkehrsbeitrag; Dauercamper;

  • VG Ansbach, 06.05.2008 - AN 1 K 07.01502

    Entwässerung/Herstellungsbeitrag; erstmals gültiges Satzungsrecht hinsichtlich

  • VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 16.790

    Vorauszahlung auf Verbesserungsbeitrag

  • VG Bayreuth, 02.09.2015 - B 4 K 14.307

    Grundgebühr, Verwaltungsgerichte, Satzungsrecht, Inanspruchnahme

  • VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.739

    Pauschalkurbeitrag bei einer Zweitwohnung

  • VG Regensburg, 20.02.2008 - RN 3 K 07.00735

    Dauer und Repräsentativität als Voraussetzungen einer

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